Elternbeiträge.

Für Familien mit einem Familienbruttoeinkommen bis zu 45.000 € besteht die Möglichkeit, beim Träger einen Antrag auf ein Stipendium auf das Schulgeld zu stellen. Der monatliche Beitrag für die Hortbetreuung und Verpflegung bleibt hiervon unberührt. Jeder Antrag wird individuell vom Träger geprüft und kann für die Dauer eines Schuljahres gewährt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass auch uns für Stipendien lediglich ein bestimmtes Budget je Schuljahr zur Verfügung steht und wir gegebenenfalls nicht jedem Antrag gerecht werden können.

Bitte kommen Sie hierzu gerne auf uns zu.